Mieter­selbst­auskunft

Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese Selbstauskunft wahrheitsgemäß und möglichst vollständig auszufüllen. Ihre Angaben werden der Entscheidung über den Abschluss des Mietvertrags zu Grunde gelegt. Sie werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Achtung: Wichtiger Hinweis!

Sollte sich nach Abschluss des Mietvertrages herausstellen, dass einzelne Angaben falsch sind, ist der/sind die Mieter zur sofortigen Räumung und Herausgabe des Mietobjekts verpflichtet und hat/haben dem Vermieter jeden mittelbaren und unmittelbaren Schaden zu ersetzen.

Die mit einem * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

Mietobjekt

Ihre Angaben

Im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft erteile(n) ich/wir dem Vermieter die nachfolgenden Informationen in Bezug auf eine mögliche Anmietung des o.g. Mietobjekts:

Ich/wir erkläre(n) hiermit der Wahrheit entsprechend Folgendes:

Bestehen Mietrückstände aus bisherigen Mietverhältnissen? *

In den letzten fünf Jahren wurde Räumungsklage gegen mich erhoben. *

In den letzten fünf Jahren habe ich eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. *

In den letzten fünf Jahren wurde ein Insolvenzverfahren gegen mich eröffnet. *

Ich beziehe Sozialleistungen zur Zahlung der Miete/Kaution. *

Ist eine gewerbliche Nutzung der Wohnung beabsichtigt? *

Der Vermieter / Hausverwalter ist berechtigt, diese freiwillige Selbstauskunft nur zum Zwecke der eigenen Vermietung zu nutzen. Sofern die Auskünfte nicht mehr benötigt werden - wenn ein Mietvertrag nicht zustande kommt - hat der Vermieter diese Daten gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung unverzüglich zu vernichten.

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