Nutzerwechsel

Eine ordnungsgemäße Hausverwaltung kann nur gewährleistet werden, wenn wir auch alle notwendigen Angaben erhalten. Zur Vervollständigung unserer Unterlagen benötigen wir im Falle eines Mieterwechsels dringend einige Auskünfte.

Der genaue Auszugstag muss immer rechtzeitig im Voraus gemeldet werden, damit evtl. durch Umzug verursachte Schäden, z. B. im Treppenhaus auch nach dem "Verursacherprinzip" abgerechnet werden können und nicht zu Lasten der Eigentümergemeinschaft gehen. Dazu ist es notwendig, das Treppenhaus vor und nach den Umzugsarbeiten vom Hausmeister auf evtl. Schäden prüfen zu lassen.

Es ist grundsätzlich erforderlich, der Hausverwaltung jeden Mieterauszug rechtzeitig zu melden. Soll eine Zwischenablesung von der Heizkostenabrechnungsfirma durchgeführt werden, muss die Auftragserteilung rechtzeitig erfolgen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der Eigentümer zusammen mit dem Mieter die Zwischenablesung selbst durchführt und die Werte schriftlich an die Hausverwaltung meldet. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr von der Hausverwaltung übernommen werden. Wird keine Zwischenablesung vorgenommen, kann bei der Jahresabrechnung keine verbrauchsbezogene Zwischenabrechnung für Heizung und Wasser für die einzelnen Bewohner erstellt werden.

Bitte geben Sie bei jedem Mieterwechsel nachfolgende Informationen an uns weiter:
(Anmerkung: Dieses Formular ersetzt nicht die Bewohneranmeldung für einen neuen Mieter!)

Formular

Zwischenablesung Heizung/Wasser

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